Gemäss dem Gutachten vom 17. November 2019 sind das BFS und die ESTV der Auffassung, dass die heutigen statistischen Grundlagen ungenügend sind, um auf dem Gebiet der direkten Steuern die gesetzlichen Aufgaben im Bereich Statistik und Planung befriedigend erfüllen zu können.
Das Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass der Bund über die Rechtsgrundlagen verfügt, um bei den kantonalen Steuerbehörden vorhandene Daten der direkten Steuern zu beschaffen.
Das Gutachten ist hier abrufbar.