Am 30. Januar 2025 hat die ESTV die Bescheinigung bei unterjährigem Arbeitsverhältnis für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Art. 127 Abs. 3 DBG bzw. Art. 5a QStV samt den dazugehörigen Erläuterungen publiziert. Die Bescheinigung trägt bereits vor dem Inkrafttreten des Zusatzabkommens für französische Grenzgänger zur korrekten Umsetzung der neuen Regeln über die Besteuerung von Telearbeit bei.
Die Bescheinigung ist hier abrufbar und die Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars hier.