Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die zwischen dem 10. - 16. Februar 2025 publiziert wurden:

  • Urteil vom 20. Dezember 2024 (9C_578/2024): Mehrwertsteuer (2015 - 2019); Die A AG konnte den Nachweis einer Dienstleistung ins Ausland (Empfängerortsprinzip) nicht erbringen, da die Art der Leistungen an die ausländische B Ltd. nicht ausreichend dokumentiert war. Selbst bei einem Gelingen des Nachweises handle es sich bei B Ltd um eine passive Investmentgesellschaft, womit die Ortsbestimmung sich nach dem Domizil der wirtschaftlich Berechtigten richtet (Durchgriff). Abweisung der Beschwerde der A AG.
  • Urteil vom 24. Januar 2025 (9C_650/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2017 (Solothurn); Revision; Streitgegenständlich war im Wesentlichen die Frage, ob die (tiefere) Veranlagung des Nebensteuerdomizils eine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel im Sinne der Revisionsbestimmungen darstellen kann, wenn das Hauptsteuerdomizil die Steuerfaktoren ermessensweise höher veranlagt hat. Das Bundesgericht bestätigte, dass eine abweichende rechtliche Beurteilung durch eine andere Steuerbehörde kein neues Beweismittel im Sinne der Revisionsbestimmungen darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein anderer Kanton Steuern zurückerstattet oder das satzbestimmende Einkommen tiefer angesetzt hat. Im Übrigen blieben auch die zahlreichen formellen Rügen allesamt erfolglos. Abweisung der Laienbeschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 17. Januar 2025 (9C_603/2024): Haushaltabgabe gemäss RTVG (2023); Streitig ist, ob das Bundesverwaltungsgericht Recht verletzte, indem es auf das Unterlassungsbegehren der Beschwerdeführer nicht eintrat, den Augenschein vom 12. April 2023 als rechtmässig erfolgt beurteilte und einen Schadenersatzanspruch der Beschwerdeführer verneinte. Der Augenschein ist vorliegend zu Recht erfolgt und die Verletzung des rechtlichen Gehörs im vorinstanzlichen Verfahren geheilt. Hinsichtlich des Antrags auf Schadenersatz fehlt es an einer gültigen Beschwerde. Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.
  • Urteil vom 30. Januar 2025 (9C_288/2024): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2010 - 2014 (St. Gallen); Ermessensveranlagung; Streitig vor Bundesgericht ist, ob das Steueramt St. Gallen zu Recht nicht auf die Einsprachen des A. gegen die Ermessenveranlagungen eingetreten ist. A. hat mit seiner Einsprache weder Beweismittel eingereicht noch solche bezeichnet. Er beschränkt sich darauf, die Aufrechnung der bei den Gesellschaften rechtskräftig festgestellten geldwerten Leistungen in pauschaler Weise als unzulässig zu bezeichnen. Die offensichtliche Unrichtigkeit der Ermessensveranlagungen kann nicht nachgewiesen werden. Abweisung der Beschwerde des steuerpflichtigen A.

Nichteintreten:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.