Bei der direkten Bundessteuer wird per 01. Januar 2022 die Pauschale für die Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen von derzeit 0.8% auf 0.9% erhöht. Diese Pauschale ist gemäss Mitteilung der ESTV ab diesem Zeitpunkt auch bei der MWST-Deklaration anzuwenden.
Des Weiteren enthält die Mitteilung der ESTV eine Erinnerung daran, dass nach der Saldosteuersatzmethode oder der Pauschalsteuersatzmethode abrechnende Steuerpflichtige die Deklaration von der Bezugsteuer unterliegenden Leistungen nicht vergessen sollen, da diese nicht bereits durch die jeweiligen Pauschal-/Saldosteuersätzen abgegolten seien.
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