Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 31. Januar 2020 eine Stellungnahme betreffend Besteuerung von multinationalen (digitalen) Unternehmen publiziert, wonach bis Ende 2020 eine Vereinbarung vorliegen soll (vgl. auch unsere Beiträge vom 12. Oktober 2019 und vom 9. November 2019).
Die Konferenzteilnehmer kamen überein, auf Basis eines einheitlichen Ansatzes zur ersten Säule festzulegen, wo Steuern gezahlt («Nexus-Regeln») und welcher Gewinnanteil besteuert werden soll («Gewinnzuweisungsregeln»). Damit soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen, die nachhaltige und bedeutende Geschäfte an Orten tätigen, an denen sie möglicherweise nicht physisch präsent sind, in solchen Jurisdiktionen besteuert werden können.
Im Juli sollen in Berlin weitere politische Entscheidungen getroffen werden, wie der Vorschlag im Detail ausgearbeitet werden soll.
Die Mitteilung der OECD ist die hier abrufbar.