Am 19. Februar 2024 aktualisierte der OECD-Rat den Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Es wurde klargestellt, dass Informationen, die im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe erhalten werden, auch gegenüber nicht genannten Personen verwendet werden können.

Im Rahmen des Peer-Review-Verfahrens des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke wurde die Nutzung von Informationen, die im Rahmen der Amtshilfe erhalten wurden, diskutiert. Der Kommentar zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens war in diesem Zusammenhang lückenhaft. Die OECD-Arbeitsgruppe für die Auslegung des internationalen Standards schlug eine Präzisierung vor, die vom OECD-Rat genehmigt wurde (Information der OECD vom 27. Februar 2024).

Die Präzisierung erlaubt es einem Vertragsstaat, die erhaltenen Informationen in Bezug auf jede Person zu nutzen, ohne den übermittelnden Staat zu informieren oder um Genehmigung zu bitten. Die Verwendung bleibt jedoch auf steuerliche Zwecke beschränkt. Zudem beinhaltet die Aktualisierung Richtlinien zur Vertraulichkeit, einschließlich des Zugangs von Steuerzahlern zu den Informationen und ihrer Nutzung für statistische Zwecke.

Diese Präzisierung wird ab sofort von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) umgesetzt.

Die Mitteilung des SIF ist hier abrufbar.