Die ESTV hat ein neues Formular für die Meldung von Leistungen aus kapitalbildenden Leibrentenversicherungen nach VVG (Formular 561)
herausgegeben.
Dieses Formular wird ab 2025 und für Leistungen, die nach diesem Datum fällig werden, gültig sein.
Ein Merkblatt zum Ausfüllen des Formulars 561 wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt.