Nach mehrjährigen Vergleichsverhandlungen mit den Handelspartnern, hat der Bundesrat hat am 26. August 2020 beschlossen, die neue Regelung für gewürztes Fleisch ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.

Damit geht eine intensive Phase der Verhandlungen und Konsultationen zu Ende von der uns vor allem auch die berühmte Rede von Hans-Rudolf Merz in guter Erinnerung bleibt ;-).

Das Parlament hatte im Dezember 2015 die parlamentarische Initiative 10.426 zur «Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch» gutgeheissen und die Änderung wurde vom Bundesrat am 1. Juli 2016 umgesetzt.

Die Anwendung der höheren Zollansätze für Würzfleisch wurde von den Herkunftsländern der Würzfleischimporte bei der WTO beanstandet: die Schweiz verletzte ihre Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation (WTO).  Es wurden daraufhin Kompensationen mit den betroffenen Ländern aushandeln, um zu vermeiden, dass diese als Gegenmassnahme Zölle auf Schweizer Exporte erheben.

Die vom Bundesrat am 26. August 2020 verabschiedete Verordnung erhöht nun die Zollansätze für rohes, gewürztes Fleisch auf das Niveau der Zollansätze für Frischfleisch.

Der Beschluss muss noch vom Parlament gutgeheissen werden.

Weitere Informationen können der Medienmitteilung des EFD vom 26. August 2020 entnommen werden.