Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 29. Mai 2018 einer vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des VStG betreffend die Voraussetzungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuern zugestimmt.

Gemäss der Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes vom 28. März 2018 soll der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration in der Steuererklärung nicht mehr verwirken, wenn eine Nachdeklaration erfolgt oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet. Vorausgesetzt ist, dass die Nachdeklaration oder Aufrechnung vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung erfolgt und die ursprüngliche Nichtdeklaration fahrlässig war (vgl. unseren Beitrag vom 8. April 2018).

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) empfahl auf die Vorlage einzutreten und schlug zugleich diesbezügliche Änderungen vor. Insbesondere soll es möglich sein, dass die Nachdeklaration und Aufrechnung erfolgt, solange das Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren noch läuft bzw. noch nicht abgeschlossen ist. Weiter soll die Regelung für Ansprüche gelten, die seit dem 1. Januar 2014 entstanden und noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Die Gesetzesänderungen sollen, falls kein Referendum zustande gekommen ist, auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Der Nationalrat (erstbehandelnder Rat) hat die Anträge der WAK-N in seiner Sitzung vom 28. Mai 2018 angenommen.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.