Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 6. März 2018 die Motion «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» angenommen.
Gemäss der Motion von Martin Schmid (17.3371) «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» soll der Bundesrat beauftragt werden, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und das Verrechnungssteuergesetz (VStG) so anzupassen, dass die Steuererklärungen bzw. der Antrag zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer nicht mehr unterschrieben werden müssen.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
Der Ständerat (erstbehandelnder Rat) hatte die Motion bereits in seiner Sitzung vom 19. September 2017 angenommen (vgl. unseren Beitrag vom 19. September 2017).
Der Nationalrat hat die Motion in seiner Sitzung vom 6. März 2018 ebenfalls angenommen.
Die entsprechende Chronologie ist hier abrufbar.