Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 6. März 2018 die Motion «Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben» angenommen.
Gemäss der Motion von Thomas Aeschi (17.3227) «Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer und derjenigen der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben» soll der Bundesrat beauftragt werden, das Verrechnungssteuergesetz und das Stempelabgabegesetz so anzupassen, dass eine Parallelität zwischen der Verjährungsregel der Mehrwertsteuer (Art. 42 MWStG) und derjenigen der Verrechnungssteuer (Art. 17 VStG) und der Stempelabgaben (Art. 30 StG) besteht, wobei eine fünfjährige relative und eine zehnjährige absolute Festsetzungsverjährung, eine fünfjährige relative und eine zehnjährige absolute Bezugsverjährung sowie eine abschliessende Aufzählung der Unterbrechungsgründe der Verjährung eingeführt werden sollen.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Nationalrat hat die Motion in seiner Sitzung vom 6. März 2018 mit 101 zu 92 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) angenommen.
Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.