Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 die Motion «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» angenommen.
Gemäss Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Artikel 82 BVG und die entsprechenden Verordnungsbestimmungen dahingehend abzuändern, damit Personen mit einem AHV-Einkommen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen und vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehen können.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Ständerat hatte die Motion bereits in seiner Sitzung vom 12. September 2019 angenommen.
Der Nationalrat hat die Motion in seiner Sitzung vom 2. Juni 2020 ebenfalls angenommen.
Die entsprechende Chronologie ist hier abrufbar.