Der Nationalrat nimmt als erstbehandelnder Rat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Juni 2017 eine Motion an, welche den Bundesrat beauftragt, die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die zu viel bezahlten Mehrwertsteuerbeträge auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren rückwirkend auf fünf Jahre an alle Konsumentinnen und Konsumenten und an die Unternehmen zurückbezahlt werden können.

Die Motion von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (17.3266) verweist zur Begründung auf das Bundesgerichtsurteil vom 13. April 2015 (2C_882/2014), wonach die von der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Billag) erhobenen Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. Die Billag darf deshalb per Urteilsdatum keine Mehrwertsteuer (MWST) von 2.5% mehr auf den Empfangsgebühren erheben. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bereits eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (15.3416) vom Nationalrat am 4. Mai 2017 angenommen wurde und diese keine zeitliche Beschränkung der Rückerstattung vorsieht. Weiter weist er darauf hin, dass Rückerstattungsfälle vor dem Bundesgericht hängig sind und dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage erst dann geprüft werden sollte, wenn das Bundesgericht die Frage der Rückerstattung abschliessend beurteilt hat.

Der Nationalrat (erstbehandelnder Rat) hat die Motion in seiner Sitzung vom 13. Juni 2017 angenommen. Die Motion wird in einem nächsten Schritt vom Ständerat beraten.

Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.