Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 12. September 2017 die Differenzen betreffend das Geldspielgesetz beraten.
Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (15.069) will der Bundesrat die Geldspiele in der Schweiz kohärent und zeitgemäss in einem einzigen Gesetz regeln. Er hat hierfür am 21. Oktober 2015 zuhanden des Parlaments eine Botschaft mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet.
Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen insbesondere bei der Besteuerung der Gewinne aus Geldspielen. Anders als der Bundesrat und der Nationalrat (vgl. die Wortprotokolle vom 15. März 2017) möchte die Rechtskommission des Ständerats Gewinne aus Geldspielen nicht generell von der Steuer befreien und beantragte ihrem Rat im Rahmen der Differenzbereinigung des Geldspielgesetzes an seinem Modell festzuhalten, wonach solche Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken besteuert werden sollen (vgl. hierzu die Medienmitteilung der Rechtskommission des Ständerates vom 28. März 2017).
Der Ständerat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 29. Mai 2017 an der Besteuerung der Gewinne ab einem Freibetrag von einer Million Franken festzuhalten. Hiermit bestand in diesem Punkt weiterhin eine Differenz zum Nationalrat (vgl. unseren Beitrag vom 29. Mai 2017).
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wiederum hatte am 26. Juni 2017 dem Nationalrat empfohlen im Differenzbereinigungsverfahren an seinem Beschluss festzuhalten und die Gewinne aus Grossspielen künftig nicht mehr zu besteuern (Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 26. Juni 2017). Eine Minderheit der Kommission konnte sich hingegen ein Zugehen auf den Ständerat vorstellen und akzeptierte den Steuerfreibetrag bis zu 1 Mio. Franken, bzw. wollte diesen sogar für Spielgewinne aus online-Spielbankenspielen vorsehen. In einigen offenen Punkten hatte die Kommission zudem Kompromissvorschläge erarbeitet.
In seiner Sitzung vom 12. September 2017 hat sich der Nationalrat schliesslich mit 97 zu 89 Stimmen bei 0 Enthaltungen dafür ausgesprochen, an seinem Beschluss (und damit an den Empfehlungen seiner Kommission für Rechtsfragen) festzuhalten und die Gewinne aus Grossspielen künftig nicht mehr zu besteuern. In diesem wesentlichen Punkt besteht damit auch weiterhin eine Differenz zwischen den beiden parlamentarischen Räten. Die Wortprotokolle des Nationalrates vom 12. September 2017 (auch betreffend der weiteren Differenzen) sind hier abrufbar.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat daraufhin am 13. September 2017 eine Empfehlung zuhanden des Ständerates abgegeben, die in Bezug auf die betreffende Differenz eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags bis zu CHF 1 Mio. auch auf Spielgewinne aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen vorsieht (analog dem Antrag der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates). Die entsprechenden Empfehlungen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates können der Gesetzesfahne zuhanden des Ständerates mit Stand vom 13. September 2017 entnommen werden.
Die verbleibenden Differenzen sind damit in einem nächsten Schritt wiederum vom Ständerat zu beraten. Aus dem aktuellen Sessionsprogramm des Ständerates ist indessen noch kein entsprechender Termin für eine Beratung des Geschäftes in der Herbstsession 2017 ersichtlich.