Der Nationalrat hat am 14. Juni 2017 einen Bundesbeschluss beraten, mit dem ein Kredit für die Gesamterneuerung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bewilligt werden soll.
Gemäss der Botschaft vom 15. Februar 2017 zur Finanzierung der Modernisierung und Digitalisierung der Eidgenössischen Zollverwaltung (Programm DaziT) (Geschäft 17.021) soll eine umfassende organisatorische Modernisierung und Digitalisierung der EZV, insbesondere eine erhebliche Vereinfachung der Grenzformalitäten sowie bedeutende Effizienzgewinne inner- und ausserhalb der Verwaltung ermöglicht werden.
Der Nationalrat (Erstrat) ist anlässlich seiner Sitzung vom 14. Juni 2017 auf die Vorlage eingetreten und hat einen von der Vorlage des Bundesrates abweichenden Beschluss gefasst. Hiernach möchte er eine Sicherheit einbauen, indem die erste Tranche in zwei Tranchen aufgeteilt wird, wovon die zweite Tranche nur dann freigegeben wird, wenn nach Umsetzung der ersten Tranche gewisse Fragen betreffend Prozessspezifikationen, Anforderungen, Kostenschätzungen und Terminen beantwortet werden können.
Die Wortprotokolle sowie die Abstimmungsergebnisse sind hier abrufbar.