Der Nationalrat hat am 27. September 2017 die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 beraten.
Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (17.040) betreffend die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 soll das Netzwerk der AIA-Partner der Schweiz um 41 Signatarstaaten und -territorien erweitert werden. In Bezug auf diese Staaten und Territorien sollen ab 2018 Kontoinformationen gesammelt werden und ein gegenseitiger Austausch dieser Daten soll erstmals 2019 stattfinden.
Gesamthaft umfasst die Liste der vorgeschlagenen AIA-Partner für 2018/2019 die folgenden Staaten und Territorien:
- G-20-Staaten (Argentinien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika) und OECD-Mitgliedstaaten (Chile, Israel, Neuseeland);
- wichtige Wirtschafts- und Handelspartner der Schweiz (Fürstentum Liech- tenstein, Kolumbien, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate);
- Staaten und Territorien innerhalb Europas mit Bezügen zur Europäischen Union (Andorra, Färöer-Inseln, Grönland, Monaco, San Marino);
- Staaten und Territorien mit sektoriell oder regional bedeutenden Finanz- plätzen (Antigua und Barbuda, Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Cookinseln, Costa Rica, Curaçao, Grenada, Marshallinseln, Mauritius, Montserrat, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Seychellen, Turks- und Caicos-Inseln, Uruguay).
Der Bundesrat hat diesbezüglich eine Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit 41 Partnerstaaten ab 2018/2019 publiziert (vgl. unseren Beitrag vom 21. Juni 2017).
Der Nationalrat (als erstbehandelnder Rat) hatte das Geschäft des Bundesrates in seiner Sitzung vom 27. September 2017 beraten und einen vom Entwurf des Bundesrates abweichenden Beschluss gefasst. Er genehmigt den Informationsaustausch mit 39 weiteren Ländern, lehnte aber einen Informationsaustausch mit Saudi-Arabien ab. Im Falle Neuseelands wies der Nationalrat den Bundesbeschluss an den Bundesrat zurück, da die Schweiz hier zunächst ein Sozialabkommen mit Neuseeland aushandeln müsse. Aus Sicht des Nationalrates sind Schweizer in Neuseeland schlechter gestellt als andere Auslandschweizer, weil ihre Schweizer AHV-Renten von der neuseeländischen Rente abgezogen werden (vgl. die SDA-Meldung vom 27. September 2017).
Die Wortprotokolle des Nationalrates sind hier abrufbar.