Am 1. Januar 2019 ist das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) in Kraft getreten. Dies bedarf einer Anpassung des Art. 49 der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), die voraussichtlich per 1. April 2019 erfolgen wird.
Gemäss einer Medienmitteilung der ESTV vom 4. Januar 2019 ist das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. In der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2018 und der Inkraftsetzung der neuen Verordnungsbestimmung gelten befristet zugelassene oder befristet bewilligte Arzneimittel genauso als reduziert besteuerte Medikamente wie vorher und nachher.
Zudem wird auch die in Artikel 9 Absatz 2ter HMG neu eingefügte Kategorie von verwendungsfertigen, nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln bis zur Inkraftsetzung der neuen Verordnungsbestimmung so behandelt, wie dies für die Zeit ab deren Inkraftsetzung der Fall sein wird (Besteuerung zum reduziertem Steuersatz).