Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 29. Januar 2019 einen überarbeiteten ersten Entwurf zum Thema Kryptowährungen publiziert, welcher dem Konsultativgremium sowie den interessierten Kreisen zur Praxis-Konsultation unterbreitet wird.
Die überarbeitete Fassung Praxisentwurf MWSTG Thema: Kryptowährungen mit den vollständig überarbeiteten Ziffern der MWST-Info Steuerobjekt ersetzt den am 21. Juni 2018 publizierten Erstentwurf (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 23. Juni 2018). Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 19. Februar 2019.
Alle Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST sind hier abrufbar.