Am 29. Dezember 2021 hat die ESTV bekannt gegeben, dass die Steuerausnahmen für Covid-19-Tests und Covid-19-Impfungen (Art. 35 Abs. 2 lit. o und p MWSTV) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.
Am 29. Dezember 2021 hat die ESTV bekannt gegeben, dass die Steuerausnahmen für Covid-19-Tests und Covid-19-Impfungen (Art. 35 Abs. 2 lit. o und p MWSTV) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
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