Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. Dezember 2017 eine Ergänzung zum Thema «elektronischer Geschäftsverkehr EGV» publiziert.
Gemäss einer Mitteilung vom 13. Dezember 2017 wird bei der Archivierung nicht unterschieden, ob es sich um eine Papierrechnung, eine gescannte Papierrechnung oder um eine elektronische Rechnung handelt. Die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen wie auch die Lesbarmachung müssen gewährleistet werden können.