Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die bei der Mehrwertsteuer auch für die effektive Abrechnungsmethode eine halbjährliche Abrechnung vorsieht.
Der Nationalrat hat am 12. Juni 2019 die Motion Lorenz Hess «Mehrwertsteuer. Halbjährliche Abrechnung auch für die effektive Abrechnungsmethode» (17.4126) angenommen .
Gemäss der Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Artikel 35 Abrechnungsperiode - wie folgt zu ändern: Innerhalb der Steuerperiode erfolgt die Abrechnung der Steuer: (a) in der Regel halbjährlich; (b) bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss: auf Antrag der steuerpflichtigen Person monatlich.
Das parlamentarische Geschäft mit weiteren Informationen kann hier abgerufen werden.