Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 10. September 2019 eine Motion abgelehnt, mit der der Bundesrat damit beauftragt wird, das Verrechnungssteuergesetz so anzupassen, dass in der Schweiz ansässige, natürliche Personen die Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegen versehentlichem oder fahrlässigem Nicht- oder Falschdeklarieren nicht verwirken, solange gewährleistet ist, dass die mit der Verrechnungssteuer belasteten Vermögenserträge besteuert werden. Die Anliegen der Motion wurden bereits mit der Revision des Verrechnungssteuergesetzes (VStG) erfüllt.
Die Motion von Daniela Schneeberger «Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer» (16.3797) wurde vom Ständerat abgelehnt, nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) einstimmig beantragt hatte, die Motion abzulehnen, weil das Anliegen mit der Annahme der Revision des Verrechnungssteuergesetzes (18.030) bereits erfüllt ist (vgl. unseren Beitrag vom 22. September 2018).
Das gesamte Parlamentarische Geschäft mit weiten Unterlagen sowie die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar.