Gemäss einer Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 21. Juli 2017 gelten inländische Einanlegerfonds, die durch einen von der FINMA beaufsichtigten Schadensversicherer gebildet werden, gemäss Stempelabgabegesetz neu als befreite Anleger.
Die Mitteilung der ESTV (005-DVS-2017-d) vom 21.07.2017 hält fest, dass inländische Einanlegerfonds, die durch einen von der FINMA beaufsichtigten Schadensversicherer gebildet werden, gemäss Stempelabgabegesetz neu als befreite Anleger im Sinne des Art. 17a Abs. 1 lit. b StG gelten.
Die Mitteilung der ESTV und weitere Details sind hier abrufbar.