Am 15. Februar 2017 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Formular zur Rückzahlung bereits bezahlter Verzugszinsrechnungen aufgeschaltet. Für die Rückforderung ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden.
Am 15. Februar 2017 sind die Änderungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer in Kraft getreten. Innerhalb eines Jahres können Gesellschaften auf Gesuch hin bereits bezahlte Verzugszinsen zurückfordern, die sie entrichten mussten, weil sie konzerninterne Dividendenzahlungen erst nach Ablauf der 30-tägigen Frist der Eidgenössischen Steuerverwaltung gemeldet hatten (vgl. unseren Beitrag vom 7. Februar 2017).
Für die Rückzahlung der nicht mehr geschuldeten Verzugszinsen hat die ESTV im Sinne einer raschen Erledigung der Fälle ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen und hierzu bereits am 1. Februar 2017 eine Mitteilung (004-DVS-2017-d - Rückforderung von Verzugszinsen beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer) publiziert, welche die anwendbaren Fälle bestimmt und das Vorgehen beschreibt.
Das entsprechende Antragsformular (Formular 1 RVZ - Antrag auf Rückzahlung bereits bezahlter Verzugszinsrechnungen) hat die ESTV am 15. Februar 2017 auf ihrer Homepage aufgeschaltet (Link zum Formularbereich). Für die Rückforderung des Verzugszinses ist ausschliesslich dieses Formular zu verwenden. Sofern zusätzliche Informationen benötigt werden, ist eine entsprechende Beilage mitzuliefern.
Die Formulare der ESTV werden im QDF-Format zur Verfügung gestellt und können mit der Gratis-Software Snapform Viewer geöffnet und bearbeitet werden.