In der Woche vom 5. - 11. September 2022 wurden zwei Medienmitteilungen bzgl. RTVG-Abgabe veröffentlicht:
- Hinweis der ESTV, dass die MWST-Korrespondenzadresse ab sofort nicht mehr für die RTV-Abgabe gilt, der ESTV aber eine separate RTV-Korrespondenzadresse mitgeteilt werden kann (weitere Informationen sind hier abrufbar);
- Beschluss des Bundesrats, die RTV-Abgabe für 2023 und 2024 unverändert zu belassen (die Medienmitteilung sowie Informationen zu weiteren Entscheiden sind hier abrufbar).