Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldete am 20. Juni 2020, dass die Auswirkungen der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Grenzgängerbesteuerung bei Telearbeit bzw. Home-Office-Arbeit am 31. August 2020 endet.

Die Verständigungsvereinbarung war zur Vermeidung steuerlicher Unsicherheiten resp. Verschiebungen aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 abgeschlossen worden (siehe hierzu unseren Beitrag vom 16. Mai 2020).

Die entsprechende Vereinbarung ist hier abrufbar.