Am 01. Februar 2022 wurde das neue Kreisschreiben Nr. 5a betreffend steuerneutrale Umstrukturierungen publiziert.Im Kreisschreiben sind die folgenden wichtigsten Anpassungen vorgenommen worden:
Die Folgen für die Kapitaleinlagereserven bei den einzelnen Umstrukturierungstatbestände wurden erläutert.
- Bei der steuerneutralen Ausgliederung und der Ersatzbeschaffung wird eine Beteiligungsquote von 10% verlangt (statt 20%).
- Holdingspaltung
- Teilweise steuerneutrale Umstrukturierung
- Die Erhebung der Emissionsabgabe bei einer Sperrfristverletzung entfällt aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlage.
Das Kreisschreiben Nr. 5a ist hier abrufbar.