Am 30. November 2021 hat das SIF bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung wird auch per Nachricht mitgeteilt.
Die Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.