Das SIF hat am 07. September 2021 bekanntgegeben, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie bis mindestens 31. Dezember 2021 nicht gekündigt wird.
Die Medienmitteilung und die entsprechende Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.