Am 22. Juni 2021 haben Deutschland und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend der Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird. Die Parteien werden sich zu gegebener Zeit dann erneut konsultieren.
Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.