Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat eine neue Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz von Grenzgängern abgeschlossen.
Gemäss einer Medienmitteilung der ESTV vom 25. Oktober 2018 regelt die Konsultationsvereinbarung die Nichtrückkehr eines Grenzgängers aufgrund der Arbeitsausübung nach Artikel 15a Absatz 2 des Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 11. August 1971 (DBA).
Die Konsultationsvereinbarung betreffend die Nichtrückkehr eines Grenzgängers ist hier abrufbar.