Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 3. Dezember 2020, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen bis zum 31. März 2021 in Kraft bleibt (vgl. unseren Beitrag vom 13. Juni 2020).
Die vollständige Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.