Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 11. Juni 2020 eine neue Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Grenzgängern und Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen abgeschlossen.
Die Konsultationsvereinbarung führt insbesondere aus, wie die Arbeitstage zu berechnen sind, wenn ein Grenzgänger infolge der COVID-19 Pandemie nicht in seinen Vertragsstaat zurückkehren konnte, d.h. die arbeitstägliche Rückkehr an den Wohnsitz wird unterstellt.
Weiter besteht Einvernehmen darüber, dass die in der Schweiz ausgezahlte Kurzarbeitsentschädigung sowie ähnliche Vergütungen, die aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie von staatlicher Seite der Schweiz entweder direkt oder über den Arbeitgeber erstattet werden, als Vergütungen für unselbständige Arbeit im Sinne von Artikel 15 und Artikel 15a des Abkommens zu qualifizieren sind und nur von der Schweiz besteuert werden.
Die vollständige Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.