Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. Mai 2020 eine neue Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland über die Besteuerung von Bahnpersonal abgeschlossen.
Vergütungen, die von Personal der SBB und von Beamten , die zuvor bei der Deutschen Bundesbahn beschäftigt waren und unter Beibehaltung ihres Beamtenstatus weiterbeschäftigt sind, fallen nicht unter Artikel 19 Absatz 4 DBA (in Grenzgebieten tätiges Personal), wenn die Tätigkeitauch ausserhalb des Grenzgebietes ausgeübt wird. Dies gilt in der Regel für mobil eingesetztes Bahnpersonal im Personen- und Güterverkehr sowie in der Infrastrukturunterhaltung (Lokpersonal, Zugpersonal, Triebfahrzeugführende).
Die vollständige Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.