Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) hat sich an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 für ein Gesamtkonzept mit vier zentralen Elementen für die Steuervorlage 17 (SV 17) ausgesprochen.

Die vier zentralen Elemente des vorgeschlagenen Gesamtkonzepts werden gemäss Medienmitteilung wie folgt definiert:

  • Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll jeder Steuerfranken, der durch die SV 17 auf allen drei Ebenen entfällt, mit einem Franken an die Finanzierung der AHV gegenfinanziert werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch drei zusätzliche Lohnpromille, der Zuweisung des ganzen Zusatzprozentes der MWST und durch eine Erhöhung des Bundesbeitrags.
  • Die WAK-SR beantragt, dass qualifizierte Dividenden auf Ebene Kantone mindestens zu 50% bzw. auf Ebene Bund zu 70% besteuert werden sollen.
  • Weiter befürwortet die WAK-SR eine Anpassung am Kapitaleinlageprinzip, indem eine Rückzahlungsregelung (Proportionalitätsprinzip) eingeführt werden soll.
  • Schlussendlich hat die WAK-SR beschlossen, den Abzug auf Eigenfinanzierung (sog. zinsbereinigte Gewinnsteuer, NID) grundsätzlich nicht zuzulassen; jedoch mit Ausnahme einer fakultativen Regelung für Hochsteuerkantone.

Die Detailberatung zu allen weiteren Punkten der SV 17 ist seitens der WAK-SR für den 24. Mai 2018 geplant. Die SV 17 wird am 7. Juni 2018 im Ständerat behandelt.

Weitere Informationen können der Medienmitteilung der WAK-SR sowie dem Artikel der NZZ vom 16. Mai 2018  und der Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren entnommen werden.