Dabei wird ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, welches eine solide Grundlage für allfällige Anpassungen des Vermögenssteuerwerts und des Eigenmietwertes bilden soll.

Der steuerliche Wert von Liegenschaften sei im Kanton Zürich seit 2009 nicht mehr angepasst worden und mittlerweile zu tief, was das Steuerrekursgericht auf Grund von allgemeinen statistischen Angaben im Februar 2020 festgehalten hatte (vgl. dazu unseren Beitrag vom 15. März 2020).

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.