Das kantonale Steueramt Zürich hat am 25. September 2020 ein neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand veröffentlicht.

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) hat der Kanton Zürich auf den 1. Januar 2020 den zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand eingeführt.Der inländische Forschung und Entwicklung-Aufwand qualifizieren unter bestimmten Bedingungen für den Zusatzabzug von 50%.Das neue Merkblatt des kantonalen Steueramtes zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand (ZStB Nr. 65a.1) enthält Erläuterungen zu den Voraussetzungen des Abzugs, den Dokumentationsanforderungen und ein Berechnungsbeispiel. (