Seit 1. Januar 2021 erhebt der Kanton den Mehrwertausgleich bei Einzonungen. Die Gemeinden können die Abgabe bei Um- und Aufzonungen erheben. Das Amt für Raumentwicklung hat sein Angebot an Arbeitshilfen für Gemeinden und Planungsbüros mit zwei Vorlagen erweitert.

Mit den neuen Musterschreiben können die Gemeinden die Grundstückseigentümerschaft über das Prüfergebnis bezüglich der besonderen Gründe sowie das Recht auf individuelle Schätzung auf Verlangen informiert werden und Eigentümer die individuelle Schätzung verlangen.

Das Amt für Raumentwicklung bietet auf der Website www.zh.ch/mehrwertausgleich Informationen zum Mehrwertausgleich, eine laufend aktualisierte Sammlung an Fragen und Antworten sowie verschiedene Arbeitshilfen für Gemeinden und Planungsbüros an.

Es sind Musterschreiben abrufbar. Die vollständige Mitteilung ist hier abrufbar.