Am 16. Juni 2021 teilte die Finanzdirektion des Kanton Zürichs mit, dass die Tarife und Abzüge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer nicht der Teuerung angepasst wird, da diese seit 2012 negativ ist.
Massgebend ist jeweils der Landesindex für Konsumentenpreise; erst wenn die negative Teuerung aufgeholt und höher ist, wird ein nächster Ausgleich der zweijährigen Steuerfusssperiode erfolgen.
Die Medienmitteilung mit weiteren Informationen ist hier abrufbar.