Die Kosten für die Erstellung einer Photovoltaikanlage gelten dann als abziehbare Investitionen, wenn der Einbau mindestens ein Jahr nach dem Neubau/der Totalsanierung erfolgt und die Liegenschaft seither mindestens ein Jahr bewohnt wurde. Der Erlass vom 11. Mai 2021 ist hier abrufbar.

Folgende Erlasse des Zürcher Steuerbuches wurden an neue gesetzliche Bestimmungen, die aktuelle Rechtsprechung oder an geänderte Zuständigkeiten angepasst:

  • Praxishinweis zur Besteuerung von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen für kulturelle, wissenschaftliche oder sportliche Tätigkeiten (ZStB Nr. 24.1).
  • Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften (ZStB Nr. 88.1).
  • Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen im Jahr 2022 (ZStB Nr. 133.1).
  • Weisung der Finanzdirektion über Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten im Verfahren betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern sowie die Quellensteuern (ZStB Nr. 234.1).

Die ganze Mitteilung ist hier abrufbar.