Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird seit dem 1. Januar 2019 durch die Eidg. Steuerverwaltung ESTV erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der Bund erhebt eine Haushaltsabgabe und eine Unternehmensabgabe zur Finanzierung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen. Die Unternehmensabgabe wird durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen publizierte den Tätigkeitsbericht und die Jahresrechnung für das Jahr 2023 hier.