Am 4. September 2024 hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen, die sog. Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese Regelung soll neben der QDMTT, welche bereits per 1. Januar 2024 eingeführt wurde, sicherstellen, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben.

Mit der IIR werden die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmensgruppen und von Zwischenholdings einer ausländischen Unternehmensgruppe mit 15% mindestbesteuert, sofern die Unternehmensgruppe weltweit mindestens 750 Millionen Euro umsetzt.

Würde die Schweiz die IIR nicht in Kraft setzen, könnten andere Staaten diese ausländischen Gewinne mit der zweiten internationalen Ergänzungssteuer, der sog. UTPR, besteuern. Die grosse Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Australien, Kanada und UK sehen vor, die UTPR voraussichtlich ab 2025 anzuwenden.

Auf eine Inkraftsetzung der UTPR verzichtet der Bundesrat bis auf Weiteres, da die Risiken das Aufkommenspotenzial überwiegen. Die UTPR steht auch rechtlich in der Kritik. Bei dieser Güterabwägung stützt sich der Bundesrat auch auf ein Gutachten von Prof. Dr. René Matteotti von der Universität Zürich.

Weitere Informationen sind hier abrufbar und das Gutachten hier.