Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Tadschikistan am 2. November 2023 Kraft getreten und grundsätzlich ab diesem Datum anwendbar.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsklausel und eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.