Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.

Nach dem Abschluss der Ratifizierungsverfahren in der Schweiz und Japan ist das Protokoll vom 16. Juli 2021 zur Änderung des Abkommens am 30. November 2022 in Kraft getreten.

Das Protokoll setzt Mindeststandards für DBA aus dem Projekt BEPS um. Daneben sieht es eine Reihe von Neuerungen vor, darunter eine Schiedsklausel sowie neue Regeln für die Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden im Fall qualifizierter Beteiligungen.

Das Änderungsprotokoll zum DBA Japan bzw. die Medienmitteilung können hier heruntergeladen werden.