Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 16. März 2021 und das DBA mit Saudi-Arabien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 1. April 2021 in Kraft getreten. Beide DBAssind ab dem 1. Januar 2022 wirksam.
Beide Abkommen tragen den BEPS-Entwicklungen Rechnung und enthalten eine entsprechende Missbrauchsklausel.
Ebenfalls enthalten ist eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.
Die entsprechende Medienmitteilung des SIF ist hier abrufbar.