Die Schweiz hat sich zur Übernahme des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Ausgetauscht werden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen. Dank den ausgetauschten Informationen können die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben. Die Umsetzung des AIA wird vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) der OECD geprüft.
Dieses Jahr erfolgte der AIA mit insgesamt 101 Staaten. Zu den 96 bisherigen Staaten kamen Albanien, Brunei Darussalam, Nigeria, Peru und die Türkei hinzu. Mit 74 Staaten tauschte die Schweiz die Daten gegenseitig aus. Von 27 Staaten erhielt die Schweiz Informationen, versandte jedoch keine, weil die Staaten entweder die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen (14) oder auf eine Datenlieferung freiwillig verzichten (12). Russland gehörte dieses Jahr zu den Staaten, denen keine Daten geliefert wurden.
Bei der ESTV sind zurzeit rund 9000 meldende Finanzinstitute registriert (Banken, Trusts, Versicherungen, etc.), welche die Daten sammelten und an die ESTV übermittelten. Die ESTV versandte Informationen zu rund 3,4 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt von ihnen Informationen zu rund 2,9 Millionen Finanzkonten. Zum Umfang der Finanzvermögen kann die ESTV keine Angaben machen.
Die Medienmitteilung der ESTV sowie weiterführende Informationen sind hier abrufbar.