Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert und beträgt:
- für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'056; und
- für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 35'280.
Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.
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