Die Schweiz passt ihr Gegenrecht der neuen Regelung Österreichs an, wonach für Unternehmen aus Drittländern wie der Schweiz die MWST-Vergütung beim Bezug von Treibstoffen in Österreich für Rechnungen ab 2021 ausgeschlossen ist.
Ab Antragsjahr 2022 (Rechnungen mit Rechnungsdatum 2021), können österreichische Unternehmen für den Bezug von Treibstoffen die Vergütung der Schweizer Mehrwertsteuer in der Schweiz entsprechend nicht mehr geltend machen.
Die entsprechend angepasste Länderliste ist hier abrufbar.