Die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen bleibt aufgrund der unzureichenden statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer mit Unsicherheiten behaftet. Ein externer Gutachter empfiehlt eine breitere Datenbasis für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Am 7. November 2018 hat der Bundesrat über die Ergebnisse des Gutachtens informiert.
Hintergrund gemäss Medienmitteilung vom 8. November 2018: Am 15. Juni 2018 gab das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bekannt, dass von der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer erheblich mehr Zweiverdienerehepaare betroffen sind als ursprünglich angenommen wurde. Eine von der ESTV im Frühjahr 2018 angewandte neue Schätzmethode hatte ergeben, dass von der Heiratsstrafe nicht, wie früher angenommen, 80'000 Zweiverdienerehepaare betroffen sind, sondern rund 450’000. Der Bundesrat hatte daraufhin ein Gutachten zur Schätzmethode und zum statistischen Material der ESTV in Auftrag gegeben.
Der vom Bundesrat beauftrage Experte kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass die verwendete Schätzmethode der ESTV zwar korrekt sei, bemängelt aber, dass die Schätzung auf einer unzureichenden statistischen Grundlagen basiert. Die ESTV sollte gemäss der Einschätzung des Experten alle für die Veranlagung der direkten Bundessteuer relevanten Elemente der Steuererklärung zur Verfügung haben, einschliesslich der Einkommen und Abzüge der einzelnen Steuerpflichtigen. Diese Daten werden von den Veranlagungsbehörden der Kantone erhoben und der Bundesrat wird nun prüfen, inwiefern diese Daten der ESTV zur Verfügung gestellt werden können.
Das Gutachten bzw. der Schlussbericht «Externe Überprüfung der Schätzmethoden und des statistischen Materials der ESTV» ist hier abrufbar.