Gemäss Mitteilung der ESTV wurden in der Pilotphase zur Umsetzung des neuen Grenzgängerabkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien neue Anforderungen sichtbar, die zur Erfüllung der Vorgaben des Abkommens rückwirkend umgesetzt werden müssen. Teil davon ist auch die Spezifikation vom Lohnstandard-CH (ELM) und damit die Umsetzung in den ELMVersion 5.0 zertifizierten ERP-Systemen.

Weitere Informationen sind bei den Quellensteuerabteilungen der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis erhältlich sowie hier.